Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Maklertätigkeit der
FB Immobilien GmbH
Am Felsenkeller 31
36100 Petersberg
Deutschland
Telefon: +49 1590 675 44 55
E-Mail: office@fbimmobilien.net
Web: www.fbimmobilien.net
Präambel
Wahre Verlässlichkeit entsteht dort, wo Präzision auf Haltung trifft. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) definieren den vertraglichen Rahmen für eine Zusammenarbeit mit der FB Immobilien GmbH, die auf Integrität, Verbindlichkeit und einem Verständnis für exzellenten Service basiert.
Unser Anspruch ist es, nicht nur Immobilien zu vermitteln – sondern Vertrauen. Die folgenden Regelungen schaffen Klarheit, rechtliche Sicherheit und unterstreichen zugleich unsere Überzeugung: Wer sich für uns entscheidet, entscheidet sich für ein Höchstmaß an Professionalität, Diskretion und nachhaltige Partnerschaft.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Maklerleistungen zwischen der FB Immobilien GmbH (nachfolgend „Makler“ genannt) und dem Auftraggeber.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Makler ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
(3) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen entfalten keine Rechtswirkung.
§ 2 Gegenstand des Vertragsverhältnisses
(1) Der Makler erbringt Leistungen gemäß §§ 652 ff. BGB. Gegenstand ist insbesondere der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss sowie die Vermittlung von Kauf-, Miet- oder Pachtverträgen über Immobilien.
(2) Grundlage der Tätigkeit ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ein qualifizierter Alleinauftrag. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine weiteren Makler zu beauftragen.
(3) Führt ein Pflichtverstoß des Auftraggebers zum erfolgreichen Abschluss eines Vertrages mit einem Dritten, bleibt der Makler zur Geltendmachung der vereinbarten Provision berechtigt, sofern dieser Vertragsabschluss ursächlich auf seine Tätigkeit zurückzuführen ist.
§ 3 Zustandekommen des Maklervertrags
(1) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder textliche Beauftragung oder durch schlüssiges Verhalten zustande – etwa durch Anforderung eines Exposés oder die Vereinbarung eines Besichtigungstermins.
(2) Die Inanspruchnahme von Maklerleistungen gilt als stillschweigende Annahme eines provisionspflichtigen Vertrags, sofern im Exposé ein klarer Provisionshinweis gemäß § 656a BGB enthalten ist.
(3) Verbrauchern steht bei Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht zu. Eine gesonderte Belehrung erfolgt in diesen Fällen schriftlich.
(4) Wird ausdrücklich verlangt, dass mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, ist im Falle des Widerrufs ein Wertersatz zu leisten (§ 357 Abs. 8 BGB).
§ 4 Provisionsanspruch
(1) Der Anspruch auf Provision entsteht mit rechtswirksamem Abschluss des Hauptvertrags (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag), sofern dieser auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist.
(2) Die Provision ist verdient und fällig mit Vertragsunterzeichnung und innerhalb von zehn Werktagen nach Rechnungsstellung auf das Geschäftskonto der FB Immobilien GmbH zu zahlen.
(3) Ein gesetzlicher Rücktritt oder Widerruf berührt den Provisionsanspruch nicht, wenn die Maklerleistung ordnungsgemäß erbracht wurde.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler den Abschluss eines Hauptvertrages unverzüglich anzuzeigen und auf Anforderung eine Vertragskopie zur Verfügung zu stellen.
§ 5 Höhe der Provision
(1) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten folgende Provisionssätze:
(a) Verkauf von Wohnimmobilien (§ 656c BGB)
– Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis
– Verkäuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis
(Eine einseitige Käuferprovision ist ausgeschlossen, wenn auch für den Verkäufer tätig.)
(b) Verkauf an Unternehmer (B2B)
– Käufer-/Verkäuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt., sofern keine Individualvereinbarung besteht
(c) Gewerbeimmobilien
– Käuferprovision: 5,95 % inkl. MwSt.
– Verkäuferprovision: nach Vereinbarung
(d) Vermietung/Verpachtung von Gewerbeeinheiten
– Mieter-/Pächterprovision: 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt.
– Vermieter-/Verpächterprovision: 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt., sofern beauftragt
(e) Wohnraummietverträge (§ 2 Abs. 1a WoVermRG – Bestellerprinzip)
– 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. vom Auftraggeber
(f) Rückabwicklung des Hauptvertrags
– Bei Rücktritt, Anfechtung oder Widerruf bleibt die Provision anteilig für erbrachte Leistungen geschuldet.
(g) Mehrere Objekte oder Vertragsabschlüsse
– Für jedes Objekt fällt eine gesonderte Provision an, sofern schriftlich vereinbart.
(h) Gestaffelte oder verzögerte Zahlungen
– Die Provision ist anteilig entsprechend den Zahlungen zu leisten, sofern keine andere Regelung getroffen wurde.
§ 6 Doppeltätigkeit
(1) Der Makler ist berechtigt, für beide Parteien (z. B. Käufer und Verkäufer) tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision besteht und beide Seiten vorab informiert wurden.
(2) Die Tätigkeit erfolgt in diesem Fall mit größter Sorgfalt, Neutralität und Diskretion. Der Auftraggeber erkennt dies ausdrücklich an.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Maklertätigkeit relevanten Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Änderungen in den Eigentumsverhältnissen oder der Verhandlungsbereitschaft sind dem Makler unverzüglich mitzuteilen.
(3) Versäumnisse können zu Ersatzansprüchen führen, etwa bei entstandenen Mehrkosten oder entgangenem Provisionsanspruch.
§ 8 Vorkenntnis des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die FB Immobilien GmbH unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen, falls ihm ein angebotenes Objekt bereits bekannt ist. Unterbleibt dieser Hinweis innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang des Angebots, gilt der Nachweis als ursächlich durch die FB Immobilien GmbH erbracht. Eine spätere Berufung auf Vorkenntnis ist ausgeschlossen.
§ 9 Nachträgliche Verhandlungen / Vertragsänderungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des ursprünglich vermittelten Hauptvertrags, insbesondere hinsichtlich Kaufpreis, Vertragsparteien oder weiterer Konditionen, berühren den Provisionsanspruch nicht, sofern sie auf die Tätigkeit der FB Immobilien GmbH zurückzuführen sind.
§ 10 Verjährung / Ausschlussfrist
(1) Ansprüche des Auftraggebers gegenüber der FB Immobilien GmbH verjähren innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Entstehung, spätestens jedoch 12 Monate nach Beendigung des Maklervertrags. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 11 Vertraulichkeit / Weitergabeverbot
(1) Sämtliche Informationen und Unterlagen, die der Auftraggeber im Rahmen der Tätigkeit erhält, sind vertraulich zu behandeln.
(2) Eine Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – ist untersagt, es sei denn, der Makler hat hierzu ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Bei Verstoß haftet der Auftraggeber in voller Höhe für den entgangenen Provisionsanspruch.
§ 12 Haftung
(1) Der Makler haftet für Schäden ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht Haftung nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Eine Haftung für die Richtigkeit von Angaben, die auf Informationen Dritter beruhen, ist ausgeschlossen, sofern deren Unrichtigkeit nicht erkennbar war.
(3) Für steuerliche, baurechtliche oder sonstige rechtliche Auswirkungen haftet der Makler nicht. Die Prüfung solcher Aspekte obliegt dem Auftraggeber.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Eine detaillierte Datenschutzerklärung ist unter www.fbimmobilien.net/datenschutzerklaerung einsehbar.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist der Sitz der FB Immobilien GmbH. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Fulda. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu Verbrauchergerichtsständen, bleiben unberührt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
FB Immobilien GmbH
Kompetenz. Haltung. Vertrauen.
Stand: 20. Mai 2025